Ausgabe 51 - März 2014

3 Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung 2014 des BV Grönland 1952 e.V. am Mittwoch, 26. März 2013, um 19:30 Uhr im Vereinsheim des KGBV Nord-West Edmund-Bungartz-Weg (bis zum Ende geradeaus, durch das Tor) Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Anhörung und Diskussion zum Thema neue Ampelanlage Guten- berg-/Ecke St. Töniser Straße, unter Teilnahme des Fachbereichs Tiefbau der Stadt Krefeld (angefragt); vgl. nebenstehenden Artikel dazu 3. Abstimmung über Satzungsänderung(en) zum Erhalt der Gemeinnüt- zigkeit des BV (in dieser Zeitung abgedruckt) 4. Vorstands- und Kassenbericht für das Vereinsjahr 2013 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstands 7. Ernennung eines Wahlvorstands 8. Neuwahlen Vorstand: 1. Vorsitzende/r, 1.Kassierer/in, 1. Schriftfüh- rer/in; deren Stellvertretungen; 5 Beisitzer/innen 9. Neuwahl eines/r Kassenprüfer/in 10. Anfragen und Anregungen aus der Bürgerschaft Wir freuen uns auf Ihren regen Besuch! Alle weiteren Interessierten sind ebenfalls herzlich willkommen. Der Vorstand des Bürgervereins Grönland 1952 e.V. (gez.) Heinz-Werner Knoop, Vors. Satzungsänderung Um die Gemeinnützigkeit des Vereins aus steuerrechtlichen Gründen zu erhalten müssen folgende drei Paragraphen der Satzung des BV Grönland geän- dert werden: § 1 Name (alt) Der Verein führt den Namen „Bür- gerverein Grönland 1952“ mit dem Zusatz „eingetragener Verein“. Er ist in das Vereinsregister der Stadt Kre- feld eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Krefeld § 1 Name (neu) Der Verein führt den Namen „Bür- gerverein Grönland 1952“ mit dem Zusatz „eingetragener Verein“. Er ist in das Vereinsregister der Stadt Kre- feld eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Krefeld. § 2 Zweck (alt) Der Verein ist selbstlos tätig und als gemeinnützig anerkannt; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftli- che Zwecke. Er fördert die Entwick- lung der Nachbarschaft in seinem Tätigkeitsbereich insbesondere durch: Bedürftigen- und Seniorenhilfe / Ju- gendhilfe und –förderung Umwelt- und Denkmalschutz / hei- matliche Brauchtumspflege Gemeinschaftliche Veranstaltungen Mittel des Vereins dürfen nur für sat- zungsmäßige Zwecke verwendet wer- den. Die Mitglieder erhalten keine Zuwen- dungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnis- mäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 2 Zweck (neu) Der Verein ist selbstlos tätig; er ver- folgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwe- cke“ der Abgabenverordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förde- rung und die Entwicklung der Nach- barschaft in seinem Tätigkeitsbereich. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Bedürftigen- und Seniorenhilfe / Ju- gendhilfe und –förderung Umwelt- und Denkmalschutz / hei- matliche Brauchtumspflege Gemeinschaftliche Veranstaltungen Der Verein ist selbstlos tätig; er ver- folgt nicht in erster Linie eigenwirt- schaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwen- dungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnis- mäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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