Ausgabe 45 - März 2011

- 2 - Impressum Herausgeber: Bürgerverein Grönland 1952 e.V. Gemeinnütziger Verein in der Arbeitsgemeinschaft Krefelder Bürgervereine Verantw. i.S.d.P.: Heinz-Werner Knoop , Tel. 77 77 33 Redaktion: Winfried Lange, Tel. 71 29 14 Dr.Theo Rütten u. Beate Brinkert-Rütten, Tel. 71 31 43 PC-Satz: Winfried Lange Tel. 71 29 14 Manfred Coelen Druck: HPZ „Werkstatt Impuls“ Kempen; Tel 02152—95 770 Anzeigen: Winfried Lange, Tel. 71 29 14 Gültig ist die Anzeigenpreisliste von 01.1997 Auflage: 1.800 Stück Erscheinungsweise: 1/2-jährlich Bankverbindung: Sparkasse Krefeld, BLZ 32050000, Konto 62004536 Wichtige Notruf-Telefone: ♦ Feuerwehr: ♦ 112 ♦ Polizei: ♦ 110 ♦ Ärztlicher Notdienst ♦ Zahnärztlicher Notdienst: ♦ 31 00 44 ♦ st: 1 92 92 ♦ ♦ Apotheken-Notdienst: ♦ 60 60 88 ♦ ♦ Tierärztlicher Notdienst: ♦ 0700 84 37 4666 ♦ ♦ Telefonseelsorge: ♦ 0800 11 10 111 ♦ ♦ Kinder– u. Jugendtelefon: ♦ 0800 11 10 333 ♦ dern meist im Bereich des Geh-, Radweges, des Straßenbegleitgrüns oder der Fahrbahn liegen. 6) Mögliche Schäden: Baumein- wachsungen, Rohrbrüche, -versatz, - dichtungen u.a.. Mögl. Ursachen: Nichtbeachtung technischer Vorschriften und Richt- linien, falsches Füllmaterial, un- sachgemäße Bodenverdichtungen beim Einbau von Leitungen, falsche Füllmethode, keine Handverdichtung, keine Sandbettung, zusätzliche Hausan- schlüsse übersehen usw. ) http://www.swk.de/ABFALL- ABWASSER/ABWASSER/ Dichtheitspruefung Anmerkung: Weiter ist noch zu ergänzen: Laut Karte der Wasserschutzzonen liegt ein Teil von Grönland (Weeserweg/ Süchtelner Str. / Im Hasental/ Grön- l a n dwe g / Ha n s - S t i e n e n -We g / Fürstenbergstr. / Obergplatz / Peter- Lauten-Str. von Urfeystr. westlich) in der Wasserschutzzone IIIa. Aber nur Hausbesitzer , deren Häuser vor 1965 errichtet wurden, müssen die Dichtheit ihrer Hausanschlüsse bis 2013 nachweisen. Danach geht es immer ein Erbauungsjahr weiter (1966 -2014. 1967-2015….). Wäh- rend bei neueren Häusern mit Kunststoffrohren vermutlich wenig Probleme bestehen, werden bei den alten Ton-Abflussrohren, z. B. der Häuser der ehemaligen VdK- Siedlung viele Undichtigkeiten fest- gestellt werden. Je nach Länge der Abflussrohre vom Hausanschluss bis zum Abwasserkanal kann so leicht eine Summe zwischen 5000 und 10000 Euro für die Reparatur zusammenkommen. Erschwerend kommt bei allen alten Häusern noch hinzu, dass die Rohre meist unter dem Kellerboden verlegt sind und auch dort die Abwasserrohre auf Undichtigkeit geprüft werden müs- sen. Für alle, die Häuser außerhalb der Wasserschutzzonen besitzen, stellt sich die Lage erst einmal entspannt dar. Der Termin für den Nachweis der Dichtheit wird wohl um 10 Jah- re von 2015 auf 2025 verschoben. Während die Dichtheitsprüfung nach einem Landesgesetz von NRW vorgeschrieben wird, liegt eine Ver- schiebung des vorgeschriebenen Termins im Ermessen der Gemein- den, und viele umliegende Gemein- den haben davon schon Gebrauch gemacht. (bri)

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