Ausgabe 45 - März 2011

- 1 - Mitteilungsblatt Bürgerverein Grönland 1952 e.V. Ausgabe Nr. 45 / März 2011 (www.buergerverein-groenland.de ) Herzliche Einladung zur Jahreshauptversamm- lung 2011 des BV Grönland 1952 e.V. am Mittwoch, 13. April 2011, um 19:30 Uhr im Vereinsheim des KGBV Nord-West, Edmund-Bungartz- Weg Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Gastreferat des Fachbe- reichs Umwelt der Stadt Krefeld, Herren Döpcke und Plenker: Information über die vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung der Abwasserkanäle bei allen Ein- und Mehrfamilien- häusern; Gelegenheit zu Nachfragen 3. Vorstands- und Kassenbe- richt für das Vereinsjahr 2010 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstands 6. Anfragen und Anregungen aus der Bürgerschaft Wir freuen uns auf Ihren regen Besuch! Alle weiteren Interessier- ten sind ebenfalls herzlich will- kommen. Der Vorstand des Bürgervereins Grönland 1952 e.V. (gez.) Heinz-Werner Knoop, Vors. Achtung, Hausbesitzer im Grönland!! Auf unsere diesjährige Jahreshaupt- versammlung am 13.04. (s. offiziel- le Einladung) soll hier noch einmal gesondert hingewiesen werden. Un- sere Gastreferenten vom Fachbe- reich Umwelt der Stadt werden Ih- nen an diesem Abend alle generel- len Fragen zur bevorstehenden Dichtigkeitsprüfung der Abwasser- kanäle beantworten können: Zeit- fristen, welche Bereiche werden überprüft, in welcher Form, wer ist wann betroffen etc.. Daher gilt für diesen Abend be- sonders auch unsere Einladung für alle am Thema interessierten Gäste. Der BV-Vorstand Der Weg zur Dichtheitsprüfung des Kanalhausanschlusses von Rolf Papenfuß 1 .) Stellen Sie wegen der unter- schiedlichen Prüftermine fest, wann ihr Haus gebaut wurde, und ob es in einer Wasserschutzzone steht. Das erfahren Sie über die untere Was- serbehörde der Stadt Krefeld (Tel.- Auskunft 860). 2.) Fragen Sie beim Bauordnungs- amt der Stadt Krefeld, ob bei der Hausabnahme ein Abnahmeproto- koll mit Entwässerungsprüfung ge- macht wurde. Wenn ja: Bitten Sie um eine Kopie des Abnahmeproto- kolls bzw. notieren Sie die Antwort für Ihre Akten. 3.) Die Entwässerungsanlage ist zu untersuchen (Termin s. Pkt 1). Die Erstuntersuchung muss durch eine von der Stadt zugelassene Fachfir- ma erfolgen. Das kann, muss aber nicht die SWK sein! Also: Firma suchen, Angebot einholen und Prei- se vergleichen. 4.) Die Fachfirma wird mit der Ka- mera-Untersuchung beauftragt. Sind dabei keine Undichtigkeiten der Abwasserableitung festzustellen, muss zur Sicherung des Ergebnisses noch eine Druckprüfung gemacht werden. Das Prüfprotokoll über die ordnungsmäßige Funktion der Ab- wasserentsorgung wird dem Haus- besitzer ausgehändigt. Die Fachfir- ma informiert das Bauordnungsamt. 5.) Bei Undichtigkeit muss zur Be- hebung durch eine Fachfirma die Schadstelle freigelegt werden, um durch entsprechende Aufbrüche die Ursache(n) festzustellen. Es muss die Beschädigung oberirdisch oder mit den sog. „Inlinern“ beseitigt werden. Bei Verursachung durch Dritte (z.B. Baufirma oder Kommune) beheben Sie den Schaden nicht selbst! Der Verursacher muss für die Kosten aufkommen. Eine Undichtigkeit am Hausanschluss wird kaum im Be- reich des privaten Grundstücks son-

RkJQdWJsaXNoZXIy MzU1MTU=