Ausgabe 49 - März 2013
-9- Bei der Auflistung der Straßen des Grönlands fällt auf, dass die Stadt bis heute nicht in der Lage war „neue“ Straßen, wie Grönlandweg, Hans- Stienen-Weg und Im Hasental in die Liste aufzunehmen, obwohl die Satzung seit ihrem Erscheinen im Jahr 2007 bereits 3 x geändert wurde. Wir werden diese Einteilung bei der Stadt anmahnen und nachreichen. Die Gebühren: Die Gebühren sind in der „ Gebührensatzung für die Reinig. öffentlicher Straßen in der Stadt K r e f e l d “ ( Ge b SRe i n ) v om 10.12.2012 festgesetzt. Sie werden immer nach Frontmeter und jährlich berechnet, also nach Länge der Grenze zwischen Grundstück und entsprechender Straße. Für Eckgrundstücke bedeutet das eine Berechnung für beide Grenzen. Bei den Reinig.sgebühren bedeutet häufige Reinig. auch höhere Kosten. Bei der Bedeutung der Straße ist es genau umgekehrt. Je höher die Bedeutung der Straße, desto niedriger die Kosten. Anlieger von Straßen mit überörtlicher Bedeutung zahlen bei gleicher RKL also weniger Gebühren als Anlieger von Straßen mit innerörtlicher oder Anlieger Bedeutung. Die Winterdienstgebühren berechnen sich nach der Bedeutung der Straße. Je höher die Bedeutung der Straße, desto eher wird die Straße geräumt und desto höher die Gebühr. Die folgende Liste stellt nur die für das Grönland relevanten Gebühren dar. Die weiteren Gebührensätze können auf der Internetseite der Stadt abgerufen werden. Pro Frontmeter liegen die Reinig. sgebühren bei: RKL III - Ü: 12,96 Euro/m RKL IV - A: 8,10 Euro/m RKL IV - I: 7,29 Euro/m RKL VI - A: 4,86 Euro/m RKL VI - I: 4,37 Euro/m RKL VII - A: 2,43 Euro/m RKL VII - I: 2,19 Euro/m Die RKL VIII ist von den Gebühren befreit. Pro Frontmeter liegen die Winterdienstgebühren bei WKL 1 1,64 Euro/m WKL 2 0,62 Euro/m WKL 3 0,33 Euro/m Die WKL – ist von den Gebühren befreit. Es kann im Internet unter www. krefeld.de/amtsblatt abgerufen werden. Zur Diskussion: Der BV hat noch keine Position zu den Winterwartungsgebühren bezogen, allerdings wurden/werden folgende mögliche Stellungnahmen diskutiert: - Die WKL werden s. o. entsprechend der Bedeutung der Straßen eingeteilt und die Kosten von den Anliegern bezahlt. - Nur die Hauptverkehrsstraßen werden geräumt und gesalzen und die Kosten werden auf die Grundsteuer umgelegt. - Die Kosten für den Winterdienst werden teilweise im Bereich der KFZ-Steuer angesiedelt, denn wer kein Auto hat, braucht auch keine geräumten Straßen. Ein Teil bleibt weiter bei der Grundsteuer , da ja auch für den öfftl. Verkehr geräumte Straßen notwendig sind. Sicher gibt es noch weitere Modelle, mit denen die Kosten für die Winterdienste aufgefangen werden können. Immer neue, zusätzliche Steuern zu schaffen, die ev. gerecht erscheinen, ist nicht sinnvoll. Der BVG bittet um Beiträge zu dieser Diskussion. (bri) Laternen Pitt , Anton und Schluffi und Dackel Bruno – die Owsianowski Story! von Theo Rütten Die Grönland – Redaktion war bei Annemarie und Horst Owsianowski auf der Süchtelner Straße zu Besuch und erfuhr viel Erwähnenswertes aus der Familiengeschichte. Zunächst, dass Vater Josef Owsianowski den Spitznamen „Laternen – Pitt“ trug und in Krefeld stadtbekannt war. Die „Lateere – Pitts“ waren für die Gaslaternen zuständig, die bis in die 70er Jahre in Krefeld die Straßen beleuchteten. Bei der Initiative gaslicht.lobberich.de findet man ein interessantes Bild. Hier sieht man die Laternenwächter aus einer früheren Im Grönland bekannt: Dackel Bruno und Horst O.
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