Ausgabe 49 - März 2013
-7- Manchmal habe ich einen Rachetraum: Ich sehe all die Tags- Schreiberlinge mindestens einen Tag lang Tags entfernen, schrubben, putzen, anstreichen und das bei eigener Materialstellung! Reinigungs- und Winterdienstgebühren im Grönland von Bernd Weise Seit dem 01.01.2013 gibt es in Krefeld neben der Straßenreinigunsgebühr auch eine sogenannte Winterdienstgebühr. Über diese Gebühren haben wir vieles gelesen und noch mehr gehört. Der folgende Artikel soll nicht den Sinn oder Unsinn der Gebühren aufzeigen, sondern lediglich ein wenig Licht in das Dunkel der entsprechenden Satzungen der Stadt Krefeld bringen und die wichtigsten Punkte für das Grönland zusammenfassen. Die Satzungen können im Übrigen auf der Internetseite der Stadt eingesehen oder heruntergeladen werden. Die Straßenreinigung: Die Straßenreinigung ist geregelt in der „ Satzung über die Reinig. öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld“ (ReinS) in der Fassung der 3. Änderung durch Satzung vom 10.12.2012. Die Straßen in Krefeld sind in 8 Reinig.sklassen (RKL) und in 3 Kategorien, die sich nach der Bedeutung der Straße richten, eingeteilt. Ein Zusammenhang zwischen Reinig.sklasse und der Bedeutung der Straßen wird erst bei der Betrachtung der Gebührensätze erkennbar. Reinigungsklassen: RKL I: tägliche Reinig. aller Flächen durch die Stadt RKL II : wö. 3x Reinig. aller Flächen durch die Stadt RKL III: wö. 2x Reinig. aller Flächen durch die Stadt RKL IV: wö. 1x Reinig. aller Flächen durch die Stadt RKL V: wö. 2x Reinig. der Fahrbahn durch die Stadt und die wö. 1x Reinig. der Gehwege durch die Anlieger RKL VI: wö. 1x Reinig. der Fahrbahn durch die Stadt und die wö. 1x Reinig. der Gehwege durch die Anlieger RKL VII: 14-tägige 1x Reinig. der Fahrbahn durch die Stadt und die wö. 1x Reinig. der Gehwege durch die Anlieger RKL VIII: wö. 1x Reinig. der Fahrbahn und Gehwege durch die Anlieger Der Winterdienst: Der Winterdienst wird ebenfalls in der o.g. „ReinS“ geregelt. Grundsätzlich hat jeder Anlieger den Gehweg und eventuelle Übergänge vor seinem Grundstück von Eis und Schnee frei zu halten. Dabei gilt eine Breite von 1 m. Die Zeiten, in denen der Gehweg frei sein muss, liegen werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 8:00 und 20:00 Uhr. Die Fahrbahnen, die von der Stadt freigehalten werden , sind in 4 Winterdienstklassen (WKL) eingeteilt, die sich nach der Bedeutung der Straße richten. Die Bedeutung der Straße wird unterteilt in: Ü Verkehrsbedeutung überwiegend überörtlich I Verkehrsbedeutung überwiegend innerörtlich A Verkehrsbedeutung überwiegend Anlieger WKL 1: Die WKL 1 ist den Straßen mit einer überwiegend überörtlichen und einer besonderen innerörtlichen Bedeutung vorbehalten. Ausnahmen bilden Anliegerstraßen zu öffentlichen Parkplätzen – dies trifft allerdings nicht im Grönland zu. WKL 2: Die WKL 2 ist den Straßen mit einer überwiegend
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