Ausgabe 43 - März 2010
- 16 - Spaß in der Freizeit mit Pony und Pferden Wir bilden fachgerecht aus. Preiswerte Unterbringung ihres Pferdes Reitstall Günther, Peter-Lauten-Straße 129 47803 Krefeld Telefon 02151—71 23 83 Als ein Erdbeben im Januar 2010 Haiti verwüstete, startete unsere Schulgemeinde spontan eine Spendenaktion, deren Erlös an die „action medeor“ in Tönis- vorst gehen sollte, um Medika- mente für die Erdbebenopfer zu finanzieren. Neben den Eltern- spenden brachten die Kinder auch Geld aus ihrem eigenen Spar- schwein in die Sammelbox. So kamen innerhalb einer Woche 900 Euro zusammen, für die sich Herr Vloeth von der „action medeor“ recht herzlich bei uns bedankte. Auch an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle Eltern und Kinder, die durch ihre Spenden die beiden Aktionen un- terstützt haben. Warum eine Vorsorgevoll- macht unentbehrlich ist… von Hans-Dieter Schreer Vorsorge ist in Deutschland die selbstverständlichste Sache der Welt – solange es um die finan- zielle Absicherung, also Vermö- gensbildung oder Versicherungen in vielfältigster Form, geht. Ein Punkt wird allerdings in der Regel nicht ins Kalkül gezogen. Wer denkt auch schon, wenn es gut geht, daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte? – Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der einem selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvol- le Entscheidungen nicht mehr ge- troffen werden können. Und nicht jedem ist es vergönnt, auch in der späten Lebensphase noch alles selbständig regeln oder veranlas- sen zu können. Die Frage: Wer handelt dann für mich? Wer ent- scheidet? Verwandte, Freunde oder Fremde? Wie werden sie für mich entscheiden? Für häusliche Pflege oder Pflegeheim? Für eine Operation, für lebensverlängernde Maßnahmen oder dagegen? Falls hierfür keine Vorsorge ge- troffen wurde, wird das Vormund- schaftsgericht im Bedarfsfall eine Betreuerin oder einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen. Das Gericht wird hier- bei prüfen, ob die Betreuungsper- son vorrangig aus dem Kreis der Angehörigen ausgewählt werden kann. Ist dies nicht möglich, kön- nen auch familienfremde Perso- nen zum Betreuer bestellt werden. Für diesen Fall kann jedermann vorsorgen, indem er schriftliche Wünsche für die Auswahl eines möglichen Betreuers wie auch die Vorstellungen für dessen Amts- führung in einer Vorsorgevoll- macht und Betreuungsverfügung formuliert. Wer dabei im Angehörigen- oder Bekanntenkreis auf jemanden zählen kann, dem er unbeschränkt vertrauen darf, sollte überlegen, ob er nicht diese Person für den Fall des Falles bevollmächtigt. Liegt eine wirksame und ausrei- chende Vollmacht vor, darf im Regelfall kein Betreuer durch das Amtsgericht bestellt werden. In jedem Fall sollte neben der Ab- fassung einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung auch daran gedacht werden, Wün- sche und Vorstellungen für die spätere Gesundheitsfürsorge in einer Patientenverfügung nieder- zulegen. Insbesondere in der letzten Le- bensphase kann jeder in eine Situ- ation kommen, die Anderen schwierige Entscheidungen abver- langt. Sollen auch im Fall einer unheilbaren Erkrankung bei weit- gehendem Verlust jeglicher kör- perlicher Selbständigkeit lebens- erhaltende Maßnahmen wie inten- sivmedizinische Behandlung, künstliche Ernährung o. ä. begon- nen bzw. fortgesetzt werden? O- der soll – auch unter Berücksichti- gung der Vorstellungen des Pati- enten von Würde im Leben wie im Sterben – auf den Eingriff in einen natürlichen Verlauf verzich- tet werden, wenn keine Hoffnung auf Heilung oder wenigstens nur Besserung besteht? Dies sind schwierige Fragen, über die sich jeder vorausschauend und abwägend eine Meinung bilden sollte. Wer sich dem nicht stellt, muss wissen, dass im Ernstfall andere für ihn entscheiden und hierbei mühsam versuchen wer- den, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.
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