Ausgabe 39 - März 2008

- 6 - überraschender: Jeder befragte Bau- herr hatte ein Angebot unterschied- licher Höhe erhalten. Alle Erklä- rungsversuche unsererseits mussten scheitern. Also wurden von ver- schiedenen Nachbarn Anfragen zum erstellten Angebot gestellt. Man könne die Angebote nicht weiter aufschlüsseln, war stets die einzige Auskunft. Es stellt sich dann aber die Frage, wie man die Kosten be- rechnet hat. Hinzu kommt der Ver- gleich zu anderen Städten und Ge- meinden: gleiche Leistung wie in unserem Beispiel (Gas, Wasser und Strom, Abstand Haus zu Strasse = 3 Meter) kostet in einem fast gleich großen Baugebiet im Großraum Rheinberg über 30% weniger! Wie machen die das? Was macht der große Krefelder Energieversorger anders? Einige Bauherren im Grönland sind aktuell noch in Verhandlungen, was die Höhe der Anschlusskosten be- trifft. Auch wir wehren uns davor, eine solch hohe Rechnung zu zah- len, ohne die Zusammensetzung zu kennen und nachzuvollziehen. Viel- leicht können wir in der nächsten Ausgabe über Neuigkeiten berich- ten. Von Frau Doro- thee Winkmann, der Pressespre- cherin der SWK Krefeld, die u. a. für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, bekamen wir zu diesen Themen folgende Infor- mationen: Sehr geehrte Anwohner sehr geehrte Grönländer, das Baugebiet Schicksbaum II, Süchtelner Straße/Ortmannsheide umfasst eine Erschließung von ins- gesamt 82 Einfamilienhäusern. Die SWK Töchter, SWK Netze GmbH und SWK AQUA, sind mit der Er- schließung dieses Baugebietes be- züglich der Leitungslegung von Strom, Erdgas und Wasser be- fasst. Die SWK hat insgesamt Vor- leistungen von rd. 300.000 Euro für Verlegung der Netzleitungen in die- sem Neubaugebiet geleistet. Nach einer gesetzlichen Regelung wird ein Teil dieser Erschließungskosten anteilsmäßig auf die Gesamtzahl der geplanten Häuser vorteilt. Der Ge- setzgeber hat nun beschlossen, diese Rahmenbedingungen für die Ermitt- lung des sogenannten Baukostenzu- schusses zu verändern. Deshalb fal- len einige Bauherren bei der Ermitt- lung der Baukostenzuschüsse unter die alte Regelung, einige in die Ü- bergangsregelung und auch einige in die nun geltende neue Regelung. Aus diesem Grund weisen die Rech- nungen an die Bauherren auch un- terschiedliche Kostenbestandteile auf. Hinzu kommen die sogenannten Hausanschlusskosten. Diese werden verursachergemäß ab- gerechnet. Das heißt, der Bauherr bestellt bei der SWK einen Hausan- schluss, z. B. für Strom, Gas und Wasser. Dieser besteht aus einem Grundpreis, wie sie ihn von der Te- lekom für den Festnetzanschluss kennen. Hinzu kommt verursacher- gemäß ein pauschalierter Meter- preis. In diesem Neubaugebiet be- trägt die Anschlusslänge für den Hausanschluss je nach Bau- herr zwischen 7m und 20 m. Dar- aus ergeben sich unterschiedliche Kosten für jeden Bauherrn. Zu dem Baustromanschluss gibt es folgende Informationen: In einem Neubaugebiet beauftragt der Bauherr seinen Elektroinstalla- teur mit der Installation der Bau- stromversorgung. In einigen Berei- chen des Neubaugebiets Süchtelner Straße /Ortmannsheide war kein Anschlusspunkt für den Bauan- schluss vorhanden und musste von der SWK aufwändig hergestellt und wieder demontiert werden. Unsere Empfehlung: Um diese aufwändigen Tiefbau- und Montagearbeiten zu reduzieren und damit Kosten zu sparen, sollten sich Bauherren in einem Neubauge- biet an den Stellen, wo es keinerlei Möglichkeit gibt beim Nachbarn einen Baustromzähler anzuschlie- ßen, einen gemeinsamen Anschluss- punkt herstellen lassen.

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